Organisation und Recht
Der eingetragene (Sport-) Verein e.V.
Warum gründet man einen eingetragenen Verein?
Hauptsächlich wegen der Haftung, die sich von Privatpersonen einer BGB Gesellschaft auf die rechtsfähige Organisation „Verein“ verlagert. Der Verein haftet mit dem Vereinsvermögen. Für die Eintragung ins Vereinsregister des Amtsgerichtes muss eine Satzung (das „Gesetz“ des Vereines) vorliegen und ein Gründungsvorgang stattgefunden haben.
In der Satzung ist geregelt, wer den Verein vertritt. Eine häufige Struktur ist ein geschäftsführender Vorstand (z.B. Vorsitzender, Stellvertreter und Kassierer) und ein erweiterter Vorstand (z.B. Sportwart, Jugendwart). Der Verein kann mehrere Sparten haben und hierfür Abteilungen bilden (wie z.B. Fußball, Handball, Tischtennis, Taekwondo, Kick-Boxen…). Es werden Trainer (Übungsleiter beschäftigt, die bis zu 2400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei als Aufwandentschädigung erhalten können.
Der gemeinnützige (Sport-) Verein
Der gemeinnützige Verein muss Anforderungen des Finanzamtes erfüllen (z.B. feste Passagen in der Satzung bezüglich Verwendung des Vereinsvermögens) und die tatsächliche Geschäftsführung muss diesen Passagen entsprechen (regelmäßige Steuererklärung). Der Verein kann Überschüsse bzw. gewinn erwirtschaften, darf diesen aber nur für den Vereinszweck verwenden.
Die gewerbliche, kommerzielle Sportschule
Hauptsächlicher Unterschied zum Verein ist die privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Ausrichtung und die Tatsache, daß der Gewinn vom Inhaber entnommen werden darf. Eine Haftung hier kann eingeschränkt werden durch die Wahl einer Unternehmensform wie z.B. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Sportfachverbände und sportübergreifende Verbände in der sogenannten Sportselbstverwaltung
Sportorganisationen sind in Deutschland keine staatlichen oder städtischen (kommunalen) Organisationen, sondern unterliegen dem Prinzip der Sportselbstverwaltung. Die Sportarten bilden Sportfachverbände, die von der Ebene Stadt (manchmal auch noch Bezirk/Kreis) über Bundesland (z.B. NRW) bis auf Weltebene organisiert sind. „Anerkannt“ bedeutet hier, daß ein großer Weltverband für die Sportart existiert, der Meisterschaften und Graduierungen vergibt.
Parallel dazu gibt es die überfachlichen Sportverbände, die vom DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) bis herunter zum Stadt- und Kreissportbund organisiert sind. Dort können nur „anerkannte“ Sportarten und -Verbände Mitglied werden (Sonderregelung für kleine Budoverbände in NRW, die über den Dachverband für Budo dem LSB NRW angeschlossen sind). Hier werden auch „anerkannte“ Übungsleiter-/Trainerausbildung durchgeführt.
Der (Sport-) Verein in seinem komplexen Umfeld (Netzwerk)
Der Sportverein ist Bestandteil eines großen Netzwerkes von Institutionen und Einrichtungen. Er unterliegt den Normen und Gesetzen und ist Mitglied in den verschiedensten Organisationen, wenn er die üblichen Vorteile nutzen möchte (finanzielle Förderung, preiswerte/kostenlose Hallenutzung usw.). Der Sportverein übernimmt wichtige gesellschaftliche Aufgaben (Ehrenamt, Kinder- und Jugendbetreuung, Gesundheit, Bildung, Erziehung, Persönlichkeitsentwicklung…). Die Mitarbeiter und Trainer arbeiten in der Regel ehrenamtlich und übernehmen Verantwortung.
Links zu den Arbeitsblättern zum Themenkreis: